„Dichtung & Wahrheit“ – Metapher und Wirklichkeit

Es begann mit den Skandalen des grünen Minister-Zynikers J. Fischer: Deutsche Politiker bleiben stur im Amt, auch bei gröbsten und akkurat dokumentierten Formen von Fehlverhalten oder Versagen, sie „kleben am Sessel“ wie die Klimakleber auf dem Asphalt.

Keine Rede davon, die Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten bei Figuren wie dem kaltschnäuzigen Gutmenschen R. Habeck, der Anti-Innenministerin Faeser, der Plagiatsbetrügerin A. Baerbock oder dem Ich-kann-mich-an-nichts-erinnern-Kanzler O. Scholz.

Ein Blick in die deutsche Geschichte liefert uns ein eindrucksvolles Gegenbeispiel:

Am 17. April 1536 hält der deutsche Kaiser Karl V. – er ist zugleich König Karl I. von Spanien -,  in Rom eine ungefähr einstündige Rede über das Verhältnis zu Frankreich. „Er sprach spanisch; man sagt, die Sprache seines Feindes habe er bei dieser Gelegenheit nicht wählen wollen.“(1)

Im Rahmen der Rede fordert er diesen Feind, den französischen König Franz I., zur Überwindung der Konfrontation mit dem Reich auf — und dann macht er ihm ein bemerkenswertes Angebot:

„Wenn der König dazu nicht bereit sei, dann sei es noch immer das Beste, man vermeide das Blutvergießen beider Völker und begegne einander im persönlichen Zweikampf – nach Bedingungen, wie er nicht hinzuzufügen versäumt, die der König von Frankreich bestimmen möge.“ (2)

Auch in unseren Tagen ist in der Presse etwa vom Duell zwischen Putin und Selensky die Rede — mit dem gewaltigen Unterschied, dass da andere für die Duellanten den Kopf hinhalten! Der krassest denkbare Unterschied zwischen Metapher und real life.

Des Kaisers Duellangebot, um den Völkern Blutvergießen zu ersparen, „ein Angebot also in jeder Hinsicht nach dem ritterlichen Ehrenkodex“ (3), lehnte Franz I. dankend ab. Einer aus dieser Politikerriege der Persönlich-nie-Verantwortlichen (und zwar ein besonders skrupelloses und kriegslüsternes Exemplar).

(1) Ferdinand Seibt, Karl V. Der Kaiser und die Reformation, Berlin 1990, S. 126.

(2) ebd., S. 128.

(3) ebd.